Eine Eintragung in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) war bisher nur für Unternehmen, die Dienstnehmer beschäftigen, möglich. Seit dem 1. Jänner 2015 können sich auch Einzelpersonenunternehmen (EPU) unter bestimmten Voraussetzungen in die HFU-Gesamtliste eintragen lassen.
Die Voraussetzungen für die Eintragung sind erfüllt, wenn das EPU mindestens drei Jahre Bauleistungen iSd Umsatzsteuergesetzes erbracht hat. Bei dem Unternehmen muss es sich um eine natürliche Person handeln, das keine Dienstnehmer(innen) beschäftigt. Des Weiteren muss eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft vorliegen.
Fällige Beiträge müssen bis zum 15. des Kalendermonats des Folgequartals beglichen werden, wobei Beitragsrückstände bis zu EUR 500,00 außer Betracht bleiben
Der Antrag für die Eintragung in die HFU-Gesamtliste muss mittels Antragsformular beim Dienstleistungszentrum-Auftraggeber/innen-Haftung (DLZ-AGH) bei der Wiener Gebietskrankenkasse gestellt werden.