Im Bereich Hotellerie kommt es zu einer Anhebung des Steuersatzes für Beherbergungsumsätze (Nächtigungen) von 10% auf 13%.
Die Änderungen der neuen Steuerreform gelten grundsätzlich mit 1.1.2016. Der neue Steuersatz im Hotelgewerbe tritt voraussichtlich erst mit 1. Mai 2016 in Kraft. Hintergrund ist hier, dass die Preise für die Wintersaison 2016 in vielen Betrieben bereits feststehen und an die Gäste kommuniziert wurden.
Einfluss auf Ihre Kalkulation und Planung
Sind Ihre Gäste überwiegend Unternehmer, kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Der Hotelaufenthalt ist durch die USt-Erhöhung für den Unternehmer nicht mit höheren Kosten verbunden.
Falls Ihre Gäste überwiegend Privatpersonen (z.B. Familien) sind, ist jede Preiserhöhung ein unmittelbar spürbarer Kostenfaktor. Ob hier eine Erhöhung der Zimmerpreise vorgenommen werden kann, ist individuell zu entscheiden. Jedenfalls ist diese Entscheidung ein Schwerpunkt in Ihrer Budgetkalkulation und Planung für das Jahr 2016 (und Folgejahre).
Auswirkung der UST Erhöhung ohne Anpassung der Zimmerpreise
Wird der Zimmerpreis nicht angepasst, trägt der Hotelier die erhöhte Umsatzsteuerlast selbst und erzielt dadurch einen entsprechend niedrigeren Gewinn.
Neue Preiskalkulation für Nächtigungen
Bitte zögern Sie nicht uns bei Fragen zu diesem Thema zu kontaktieren. Gerne rechnen wir mit Ihnen gemeinsam die Auswirkungen der Steuerreform auf Ihren Betrieb persönlich durch.