Seit 30. März 2015 ist das GISA-Gewerbeinformationssystem Austria online.
Durch GISA kann nun jeder Unternehmer österreichweit eine elektronische Gewerbeanmeldung durchführen und muss für die Formalitäten nicht mehr persönlich zur Gewerbebehörde gehen. Bisher war eine online Registrierung nur in Wien möglich.
Zusätzlich zur einheitlichen Anmeldung bringt GISA auch weitere online Funktionen, zum Beispiel bei Meldungen im Zusammenhang mit Geschäftsführerbestellung, Standortverlegung oder Eröffnung von Betriebsstätten.
Erforderliche Unterlagen
Bestimmte Informationen, wie beispielsweise die persönlichen Daten des Firmengründers oder des Geschäftsführers sind direkt im online Formular einzutragen. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen wie der Befähigungsnachweis oder die Erklärung betreffend Gewerbesauschlussgründe können ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Welche Daten und Unterlagen zu übermitteln sind hängt vom jeweiligen Gewerbe ab.
Gewerbeschein für die Gastronomie
Das Gastgewerbe ist in Österreich ein sogenanntes „reglementiertes Gewerbe“. Um ein Lokal oder Hotel zu eröffnen, müssen Sie grundsätzlich folgende gewerberechtliche Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährigkeit
- Österreichische Staatsbürgerschaft (EU/EWR Staatsbürgerschaft)
- Genehmigung der Betriebsanlage für das Gasthaus oder Hotel
- Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (nicht getilgte Vorstrafen, Entziehung der Gewerbeberechtigung)
- Befähigungsnachweis zB durch Ablegung der Meisterprüfung, schulische oder universitäre Ausbildung
Gerne besprechen wir den Ablauf der Anmeldung und die notwendigen Formalitäten mit Ihnen gemeinsam. Zögern Sie nicht uns bei Fragen zu kontaktieren!