Was ändert sich für Kreditnehmer?
Die Sekundärmarktrendite (SMR) werden durch die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abgelöst.
Bedeutung der Basiszinssätze
In Kreditverträgen mit variablen Zinssätzen ist die Kreditkondition in der Regel als Basiszinssatz zuzüglich eines Aufschlags vereinbart. Ein häufig verwendeter Basiszinssatz ist die bisher von der Nationalbank veröffentlichte Sekundärmarktrendite (SMR). Seit 01.04.2015 tritt an die Stelle der SMR ein neuer Basiszinssatz, die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).
Der neue Indikator berücksichtigt stärker als die bisherige SMR die Restlaufzeiten der am Rentenmarkt gehandelten Bundesanleihen. Details zur Berechnung sind in einem Sondergesetz, dem UDRBG und in der dazu ergangenen UDRB-Korrekturverordnung geregelt.
Was bedeutet diese Änderung für meinen Kreditvertrag?
Wenn Ihr Kreditvertrag auf die SMR abstellt, tritt kraft gesetzlicher Anordnung an die Stelle der Sekundärmarktrendite die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB). Der vereinbarte Aufschlag verändert sich durch diese Umstellung nicht. Da die UDRB in etwa der SMR entspricht, ergibt sich kaum eine Veränderung Ihrer Kreditkosten.
Viele Kreditverträge stellen auf den EURIBOR als Basiszinssatz ab. Diese Kredite sind von der Umstellung von der SMR auf die UDRB keine Auswirkung.
Kann die Bank die Kreditzinsen aufgrund der Umstellung erhöhen?
Dem Vernehmen nach versuchen manche Banken im Zuge der Umstellung von der SMR auf die UDRB den vereinbarten Zinsaufschlag zu erhöhen. Nach dem Gesetz (UDRB) und der dazu ergangenen Verordnung ist klar geregelt, dass auch in privatrechtlichen Vereinbarungen, also Kreditverträgen an die Stelle der SMR die UDRB ohne weiteren Anpassungsfaktor tritt.
Eine Verschlechterung der Kreditkondition durch die Umstellung ist daher nach unserer Beurteilung kritisch zu sehen. Für eine abschließende Beurteilung dieser Frage ist der konkrete Kreditvertag der Maßstab.