Wie hoch ist Schaumweinsteuer, was ist Schaumwein, Entstehung der Steuerschuld, Meldung der Schaumweinsteuer, wer schuldet die Schaumweinsteuer und ist die Schaumweinsteuer verfassungswidrig?
Ab wann ist Schaumweinsteuer abzuführen?
- Ab dem 1. März 2014
Wie hoch ist die Schaumweinsteuer?
- EUR 0,75 je 0,75l Flasche
- EUR 100.- je Hektoliter
- EUR 1.- je Liter
Was ist der Steuergegenstand?
- Schaumwein der in Österreich hergestellt wird.
- Schaumwein der aus einem anderen EU Mitgliedstaat oder einem Drittland nach Österreich eingeführt wird.
Was ist Schaumwein?
- Schaumwein ist ein weinhaltiges Getränk in Flaschen, die aufgrund ihres Gehalts an Kohlensäure unter Druck stehen. Der Kohlensäuredruck muss mindestens 3 bar betragen.
- oder er ist als Schaumwein aufgemacht (Flasche mi einem Schaumweinstopfen = Pilzkorken, der durch eine entsprechende Haltevorrichtung = Metallspange, befestigt ist) auch wenn der Kohlensäuredruck weniger als 3 bar beträgt.
Wann entsteht die Steuerschuld?
- Zum Zeitpunkt des Wegbringens aus einem Schaumweinlager,
- zum Entnahmezeitpunkt (bei Eigenverbrauch),
- oder durch die Herstellung ohne Bewilligung zum Zeitpunkt der Herstellung.
Wer schuldet die Schaumweinsteuer?
- Grundsätzlich der Hersteller der den fertigen Schaumwein ausliefert.
- Derjenige, der den Schaumwein für andere „lohnversektet“.
Zeitpunkt der Meldepflicht?
- Seit 1. März 2014 ist die Steuer bis zum 20. jedes Kalendermonats beim Zollamt durch eine elektronische Verbrauchsteuermeldung (EVA) abzugeben. Gemeldet wird die Steuer für jene Menge, für die im Vormonat die Steuerschuld entstanden ist.
Ist die Schaumweinsteuer verfassungswidrig?
Aktueller Stand der Judikatur: Leider Nein!
- Die entsprechender Anträge wurde beispielsweise mit folgenden Begründungen zurückgewiesen:
- Die Maßnahme belastet nicht unnötig das Einkommen der Bevölkerung, da die Steuer auf keine existenziellen Verbrauchsgüter abzielt.
- Der Gleichheitsgrundsatz wird ebenfalls nicht verletzt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Warengruppen. Schaumwein und Prosecco/Frizzante/Perlwein. Nur der Umstand, dass es zu einem Ausweichverhalten der Konsumenten auf nicht mit Schaumweinsteuer belastete Produkte kommen kann, vermag die Sachlichkeit der Regelung nicht in Frage zu stellen.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Landwirtschaftsexpertin Frau Magdalena Kallab gerne zur Verfügung.