Wenn Sie als Unternehmer Ihren Mitarbeitern ein KFZ für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Verfügung stellen, dann können die Kosten des Massenbeförderungsmittels in der Sozialversicherung beitragsfrei abgerechnet werden:
Jahreskarte ist der Vorzug zu geben
Die fiktiven Kosten des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) sind individuell für den jeweiligen Mitarbeiter zu ermitteln: dabei ist der Preis für eine Jahreskarte heranzuziehen, da diese günstiger als eine Monatskarte ist. Der Beleg dafür kann aus dem Internet geladen werden und ist sorgfältig für Prüfungen aufzubewahren.
KPS-Tipp
Durch diese Verminderung des Sachbezugswertes bei der Berechnung der Sozialversicherung ergibt sich einerseits eine Reduktion der Lohnnebenkosten für den Dienstgeber, gleichzeitig aber zahlt auch der Dienstnehmer weniger Sozialversicherung und erhält mehr Netto.
Die Einsparung ergibt sich nur bei Dienstnehmern, deren Bezug unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt.
Es ist weiters zu beachten, dass bei Abzug der Jahreskarte vom Sachbezug die Pensionsbeiträge geringer sind und sich eine geringere Pension ergeben kann.