Höchstbeitragsgrundlagen
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge täglich € 162,00
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge monatlich € 4.860,00
Sonderzahlungen jährlich € 9.720,00
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 5.670,00
Geringfügigkeitsgrenzen
Tägliche Geringfügigkeitsgrenze € 31,92
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 415,72
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich € 623,58
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt € 121,00 (2015: € 118,00).
Senkung Verzugszinsen auf 2017 verschoben
Die Verzugszinsen für verspätete Zahlungen an die Gebietskrankenkassen sollen erst ab 01.01.2017 gesenkt werden und betragen derzeit 7,88%.
Der monatliche Ausgleichszulagenrichtsatz (Existenzminimum, Pension) beträgt ab Jänner 2016 voraussichtlich € 882,78.
Die SV Beitragssätze werden für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht:
Ab 01.01.2016 | Dienstnehmeranteil | Dienstgeberanteil |
Angestellte | 18,12% (vorher 18,07%) | 21,48% (vorher 21,83%) |
Arbeiter | 18,12% (vorher 18,20%) | 21,48% (vorher 21,70%) |
Ab 2016 eingetretene Lehrlinge für die gesamte Lehrzeit | 13,12% | 15,43% |