Sie haben den 1. Teil unserer FAQ\’s verpasst? – Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Forschungsprämie.
Wie wirken sich andere Förderungen auf die Forschungsprämie aus?
Wenn andere Stellen ein F&E Projekt fördern, erhöht das die Chance auf eine positive Beurteilung durch die FFG erheblich. Erhaltene Förderungen kürzen jedoch die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie, um Doppelförderung zu vermeiden.
Sind Projekte, die in Vorjahren bereits positiv begutachtet wurden, auch in den Folgejahren in die Anforderung eines Jahresgutachtens einzubeziehen?
Ja, Sie müssen alle Projekte, für die Sie eine Forschungsprämie für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltend machen, einbeziehen. Sie haben auch die Möglichkeit, bei mehrjährigen Projekten auf Projekte aus dem Vorjahresgutachten zu referenzieren.
Dadurch können Textteile der alten Beschreibung übernommen werden; diese müssen jedoch in der Folge entsprechend adaptiert werden.
Die FFG legt jedoch Wert auf eine Darstellung des Projektfortschritts, wenn dasselbe Projekt über mehrere Jahre eingereicht wird.
Was ist Auftragsforschung?
F&E Projekte, die an Dritte vergeben werden, gelten als Auftragsforschung, wenn der Aufraggeber das Projektrisiko trägt.
Da bei Auftragsforschung grundsätzlich sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer die Forschungsprämie in Anspruch nehmen können, muss der Aufraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklären, wenn er die Forschungsprämie in Anspruch nimmt.
Diese Erklärung ist vor dem jeweiligen Bilanzstichtag abzugeben. Die Forschungsprämie für Auftragsforschung ist mit einem Höchstbetrag von EUR 120.000 (Projektvolumen EUR 1.000.000) begrenzt.
Können auch andere, externe Gutachten dem Finanzamt vorgelegt werden?
Entscheidend ist das Gutachten der FFG. Zusätzlich zum Gutachten der FFG können dem Finanzamt (nicht der FFG) auch andere, externe Gutachten vorgelegt werden. Das Finanzamt entscheidet auf Grundlage des FFG-Gutachtens und der sonstigen Unterlagen in freier Beweiswürdigung.
Kann ich bei der Anforderung eines Jahresgutachtens zusätzliche Unterlagen beilegen?
Nein, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens bei der FFG ist die zusätzliche Einreichung von Unterlagen nicht möglich. Es werden ausschließlich die in der Anforderung abgefragten und dargestellten Inhalte begutachtet.
Kann ich die Inhalte meiner Anforderung vorab mit den FFG ExpertInnen besprechen?
Nein, eine Abklärung und inhaltliche Beurteilung vor Anforderung des Jahresgutachtens ist nicht möglich.
Was ist ein Projektgutachten?
Für mehrjährige F&E Projekte besteht die Möglichkeit bei der FFG für das gesamte Forschungsprojekt ein Projektgutachten zu beantragen. Die FFG beurteilt dann im Voraus auf Basis der Angaben die Förderwürdigkeit des Gesamtprojekts.
Was ist eine Forschungsbestätigung?
Um insbesondere bei mehrjährigen Projekten Rechtssicherheit zu erlangen, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt eine Forschungsbestätigung nach § 118 BAO zu beantragen. Anschließend legt man das Projekt der FFG für ein Projektgutachten vor.
Das Finanzamt erlässt auf Grundlage eines positiven Projektgutachtens eine rechtsverbindliche Forschungsbestätigung für das gesamte Projekt. Dafür fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von EUR 1.000 an.
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