Update: Umsatzsteuerliche Aufteilung pauschaler Menüpreise

In Gastronomiebetrieben ist es üblich im Rahmen von Mittagsmenüs, Getränke und Speisen zu einem einheitlichen Preis anzubieten. Werden Speisen und Getränke nicht nur einzeln, sondern auch als Menü angeboten, stellt sich die Frage, welcher Umsatzsteuersatz für den Menüpreis heranzuziehen ist.

Wegen der unterschiedlichen Steuersätze die auf Speisen und Getränke entfallen (10% für Speisen, 20% für Getränke) muss der Gesamtpreis für umsatzsteuerliche Zwecke aufgeteilt werden. Es ist jedenfalls nicht zulässig den Menüpreis nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% für Speisen zu kalkulieren und das Getränk als Gratis-Beigabe zu behandeln.

Der Verwaltungsgerichtshof hat endgültig klargestellt, nach welcher Methode diese Aufteilung zu erfolgen hat.

Hatte der Gastronom bisher noch ein Wahlrecht zwischen der Aufteilung nach den tatsächlichen Kosten der eingesetzten Produkte und andererseits der Aufteilung nach den Einzelverkaufspreisen, wurde nun endgültig festgelegt, dass die Aufteilung pauschaler Menüpreise in der Gastronomie im Verhältnis der Einzelverkaufspreise zu erfolgen hat.

Beispiel:

  • Ein Mittagsmenü besteht aus Speisen und Getränken.
  • Ohne Menü beträgt der Preis für die Speisen EUR 16,- und für die Getränke EUR 4,-.
  • Das Menü wird zu einem günstigeren Preis um pauschal EUR 17,- angeboten.
  • Der Menüpreis ist für umsatzsteuerliche Zwecke im Verhältnis der Einzelpreise auf Speisen (20%) und Getränke (10%) aufzuteilen:

EUR 13,60 Speisen (inkl. 10% Umsatzsteuer )
EUR   3,40 für Getränke (inkl. 20% Umsatzsteuer )
EUR 17,00 Gesamtmenüpreis brutto

Dieser Aufteilung nach den einzelnen Verkaufspreisen der Produkte, war auch früher schon der Vorrang zu geben, da die Kosten nicht pauschal ermittelt werden können, saisonalen Schwankungen unterliegen und demnach bei jeder Änderung der Kosten eine entsprechende Anpassung des Menüpreises erfolgen müsste.

Wir empfehlen daher, für den Fall einer Nachfrage im Rahmen einer Betriebsprüfung, die Kalkulation von Menüpreisen und Kombiangeboten genau zu dokumentieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der richtigen Berechnung der Umsatzsteuer bei Ihren pauschalen Angeboten.

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