Nach dem Beschluss der Investitionszuwachsprämie für KMUs gibt es auch eine Investitionszuwachsprämie in Höhe von 10% für große Unternehmen mit zumindest 250 Mitarbeitern.
Bei Großunternehmen muss der Investitionszuwachs mindestens EUR 500.000 betragen. Der maximal geförderte Zuwachs ist mit EUR 10 Mio gedeckelt.
Im Einzelfall ergibt sich für ein Großunternehmen grundsätzlich eine mögliche Prämie zwischen EUR 50.000 bis maximal EUR 1 Mio. Zu beachten ist jedoch die Einschränkung durch die sogenannte „De-Minimis-Regelung“, wonach innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren maximal EUR 200.000 an „De-Minimis-Förderungen“ bezogen werden dürfen.
Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Investitionen zur Herstellung neuer Produkte (mit neuem OeNace Code) oder in Regionalfördergebieten. Für diese Investitionen kann die Prämie in voller Höhe lukriert werden.
Anträge können noch bis 31.12.2017 gestellt werden. Das Förderprogramm ist mit insgesamt EUR 100 Mio dotiert. Da die Fördergelder nach dem first- come, first-served-Prinzip vergeben werden, empfehlen wir eine möglichst rasche Antragstellung.
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