Haben Sie schon an Weihnachtsgeschenke für Ihre Mitarbeiter gedacht?? Einige Zuwendungen an Mitarbeiter sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, dies bringt Vorteile für Dienstgeber und Dienstnehmer. Informieren Sie sich nachstehend über die gängigsten Mitarbeiterzuwendungen:
Geschenke
Maximal EUR 186,- pro Jahr sind steuerfrei. Allerdings gilt dies nur für Sachgeschenke.
Wir empfehlen Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können.
Betriebsveranstaltungen
Maximal EUR 365, – pro Jahr pro Mitarbeiter sind steuerfrei.
Dieser Betrag kann für verschiedene Veranstaltungen wie Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern ausgegeben werden. Alle Veranstaltungen des gesamten Jahres werden dabei zusammengerechnet. Übersteigen die Ausgaben die EUR 365,-, so ist der übersteigende Teil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Essensunterstützung
Essensbons sind eine gute tägliche Mitarbeitermotivation, bis zu einem Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag sind sie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Speisen dürfen nur in einem Gasthaus oder Restaurant am Arbeitsplatz, zum Beispiel in einer betriebseigenen Kantine, oder in einer nahegelegenen Gaststätte eingenommen werden
- Die Speisen dürfen nicht nach Hause mitgenommen werden und
- es darf keine Möglichkeit bestehen, die Essensbons an arbeitsfreien Tagen einzulösen
Weitere Begünstigungen:
Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertipps für Dienstgeber hier zusammengefasst.
- Begünstigt besteuert mit 6 % Lohnsteuer wird ein Sechstel der „normalen“ Jahresbruttobezüge.
- Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis EUR 300, – steuerfrei
- Mitarbeiterrabatte (bis 20% steuerfrei)
- Mitarbeiterbeteiligung bis EUR 3.000,– steuerfrei
- Darlehen von maximal EUR 7.300, – können zinsfrei zur Verfügung gestellt werden
Oder fehlen Ihnen noch Weihnachtsgeschenke für Kunden? Dann lesen Sie diesen Artikel.
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