Haben Sie die Meldungen nach dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) schon durchgeführt?
Die Frist für die Abgabe der WiEReG-Meldung ist am 15. August 2018 abgelaufen.
Lesen Sie dazu auch folgenden Artikel
Es drohen Zwangsstrafen – Nachfrist bis 10.12.2018
Die zuständigen Finanzämter haben bereits begonnen, Erinnerungsschreiben mit Androhung von Zwangsstrafen (zB EUR 1.000) zu versenden, falls die WiEReG-Meldung nicht innerhalb der im Schreiben festgesetzten Nachfrist (z.B. bis 10. Dezember 2018) nachgeholt wird.
Bitte nehmen Sie diese neue Verpflichtung nicht auf die leichte Schulter, da die grob fahrlässige oder vorsätzliche Falsch- oder Nichtmeldung mit einer Geldstrafe bis zu EUR 200.000 geahndet werden kann.
FAQs WiEReG für Sie zusammengefasst
Anbei unser Link zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem WiEReG.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchführung der WiEReG-Meldung?
Gerne steht Ihnen unser Beraterteam zur Verfügung!
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