Eine beliebte Vergünstigung für Dienstnehmer ist das steuerfreie Mittagessen.
Wir stellen in der Praxis immer wieder fest, dass durch den Dienstgeber bezahlte Mittagessen nicht unter die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 17 Einkommenssteuergesetz fallen.
Um die Steuerfreiheit in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- betriebseigene Kantine (bei KPS gibt es immer am Mittwoch einen Mittagstisch) oder
- Gutscheine (zB sodexo) iHv € 4,40 pro Tag/Dienstnehmer zur Konsumation in einer Gaststätte oder
- Gutscheine iHv € 1,10 pro Tag/Dienstnehmer, falls die Lebensmittel mit nach Hause genommen werden können.
Achtung bei Bargeldvergütung
Keine Steuerbefreiung gibt es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG), wenn der Mitarbeiter ein Bargeld vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt bekommt.
Im konkret entschiedenen Fall ging es darum, dass ein Unternehmen seinen Mitarbeitern, welche im Gasthaus ihr Mittagessen einnahmen, die Rechnung der Mahlzeiten im Wert von 4,40 € bar vergütet hat. Im Zuge einer GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) wurden diese Rechnungen nicht als lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei anerkannt.
Sie wollen Ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Essen ermöglichen?
Wir wissen, welche Kriterien dazu erfüllt sein müssen!
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