Das Jahresende 2018 naht mit großen Schritten!
Aus diesem Grund möchten wir Sie wieder rechtzeitig vor Jahresende über steuerliche Maßnahmen beraten, um die Steuerlast für das Jahr 2018 zu optimieren!
Gewinnfreibetrag:
Natürliche Personen – sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch Bilanzierer – können einen Freibetrag bis zu 13% ihres steuerlichen Gewinnes gewinnmindernd geltend machen.
- Bei Gewinnen bis zu EUR 30.000,00 steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% zu.
- Daraus ergibt sich ein maximaler Grundfreibetrag in Höhe von EUR 3.900,00.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Für den Gewinn, welcher die Höhe von EUR 30.000,00 übersteigt, kann der sogenannte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dieser bemisst sich wie folgt:
- Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent
- die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
- die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
- Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffel somit 45.350 Euro.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist durch Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter gedeckt:
- Investitionen in neue körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren. Davon ausgenommen sind geringwertige Wirtschaftsgüter, PKW und Kombi und insbesondere gebrauchte Wirtschaftsgüter!
- Anschaffung von begünstigten Wertpapieren mit einer Restlaufzeit von mindestens 4 Jahren
Welche Wertpapiere sind begünstigt
Von 2014 bis 2016 waren lediglich Wohnbauanleihen steuerlich begünstigt. Ab 2017 kann erfreulicherweise auch wieder in andere, rentablere Wertpapiere investiert werden.
Achtung: Nicht alle Wertpapiere sind geeignet! Begünstigte Wertpapiere sind unter anderem:
- Schuldverschreibungen von Schuldnern aus der EU
- Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich und an andere Mitgliedsstaaten der EU und des EWR
- Anteilsscheine an Investmentfonds und Zertifikate
- Anteilsscheine an Immobilienfonds
Bitte finden Sie in unserem Artikel „Gewinnfreibetrag – Kauf von Wertpapieren“ dazu mehr Informationen.
Das Angebot ist sehr vielfältig und von Bank zu Bank verschieden. Lassen Sie sich dazu von Ihren Bankbetreuern verschiedene Angebote unter dem Schlagwort „§ 14 Wertpapiere“ legen und sich bestätigen, dass es sich um steuerlich anerkannte Wertpapiere handelt.
Steuerung von Einnahmen und Ausgaben
Eine weitere Möglichkeit der Steueroptimierung stellt die Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben dar:
Erwarten Sie im Folgejahr 2019 einen niedrigeren Gewinn, können Einnahmen in das nächste Jahr verschoben oder Ausgaben im Jahr 2018 vorgezogen werden. Folglich optimieren Sie Ihre Steuerbelastung.
Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine Hochrechnung für das Jahr 2018!
Mehr zum Thema erfahren sie hier.
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