Förderaktion NÖ: Sichern Sie sich die Förderung für Ihren Prototypen samt Testreihe!

Gerne informieren wir Sie, dass es derzeit eine attraktive Förderaktion des Landes Niederösterreich für den Bau von Prototypen und die anschließende Durchführung von Testreihen gibt. (Einreichfrist: 10. April 2019).

In Summe stehen für die Aktion „Prototypenbau und –erprobung“ Mittel in der Höhe von € 1 Millionen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds.

Für die Auswahl der Förderprojekte werden ein

  • deutlich erkennbarer hoher technischer Schwierigkeitsgrad,
  • der Innovations- und Technologiegehalt sowie
  • die Möglichkeit der erfolgreichen Umsetzung am Markt (Marktaussichten, Verwertungsmöglichkeiten) herangezogen.

Es können nur solche Projekte gefördert werden, welche die Kriterien der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllen.

Antragsberechtigt sind nur Unternehmen mit Standort in Niederösterreich, wo auch die Umsetzung des Projektes zu erfolgen hat.

Folgende Voraussetzungen sind seitens des Fördernehmers zu erfüllen:

  1. Der Prototyp muss
  • auf vorhergegangenen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (F&E) aufbauen bzw. eine innovative Idee umsetzen
  • sich in einer Phase befinden, in der die technische Funktionalität noch nicht gegeben ist (bis zum 1. Funktionsmuster)
  • eine Marktneuheit darstellen
  • Skizzenhaft bereits geplant und der Materialkostenverbrauch grob geschätzt sein
  1. Der Fördernehmer muss zusätzlich nachweisen, dass
  • am Standort F&E Aktivitäten durchgeführt werden und die Umsetzung des neuen Produktes in Niederösterreich erfolgt.
  • Projektstart muss spätestens mit Juni 2019 erfolgen

Förderung

Der maximale Zuschuss beträgt, abhängig von der Unternehmensgröße, zwischen 25% – 45% der förderbaren Kosten (max EUR 200.000,00).

Förderbare Kosten

Förderbar sind nur solche Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Prototypenbau und dessen Erprobung entstehen und sind im Einzelnen:

  • Personalkostenpauschale € 30,- (Forscher, Techniker, F&E-Hilfskräfte, etc.)
  • Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20 % der förderbaren Personalkosten
  • Neuanschaffung von Instrumenten und Ausrüstungen wie z.B. Messinstrumente, Maschinen usw. soweit und solange sie für das Prototypenbauprojekt genutzt werden; es gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung (=Abschreibung für Abnutzung)
  • Kosten für Auftragsforschung, technische Durchführbarkeitsstudien, Beratungen und gleichwertige Dienstleistungen usw.
  • Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar im Prototypen verbaut werden

Lesen Sie hier mehr zum Thema Förderungen.

Was können wir für Sie tun?

Unser Förderexperte John Selim evaluiert mit Ihnen die Chancen und wickelt für Sie die Förderung vom Antrag bis zur Auszahlung ab!

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,88\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]