Wir haben eine Übersicht über die Highlights für Sie als Einzelunternehmer zusammengestellt.
In mehreren Schritten sollen die Steuern bis 2022 um insgesamt 6,5 Mrd. Euro sinken. Der Löwenanteil dabei entfällt auf die Senkung der Einkommensteuer.
Was passiert 2020?
- Bereits im kommenden Jahr werden niedrige Einkommen über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet.
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird voraussichtlich von EUR 400 auf EUR 800 angehoben. Somit wirken Ausgaben sofort gewinnsenkend und müssen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden!
Was passiert 2021?
- In diesem Jahr wird die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe von 25% auf 20% umgesetzt. Diese Erleichterung kommt bei einem jährlichen Einkommen zwischen EUR 11.001 und EUR 18.000 zu tragen.
- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird erneut um EUR 200, also gesamt auf EUR 1.000 angehoben.
Was passiert 2022?
- Es folgt die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35% auf 30% und von 42% auf 40%.
- Zusätzlich soll die Grenze für den 13%igen Gewinn-Grundfreibetrag auf EUR 100.000 ausgeweitet werden. Bis zu 13.000 Euro werden investitionsunabhängig begünstigt.
Tarifsenkung in Zahlen
Einkommensteuer – geplante Staffelung
Einzelunternehmer mit einem Jahresgewinn von EUR 30.000
Einzelunternehmer mit einem Jahresgewinn von EUR 50.000
Einzelunternehmer mit einem Jahresgewinn von EUR 100.000
Auch für Kapitalgesellschaften werden die Körperschaftsteuersätze gesenkt – Details dazu, sowie einen Vergleich der Vorteilhaftigkeit Einzelunternehmen zu GmbH finden Sie hier.
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Der endgültige Gesetzesentwurf muss noch abgewartet werden! Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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