Wir haben hier eine Übersicht über die Highlights für Kapitalgesellschaften zusammengestellt:
In mehreren Schritten sollen die Steuern bis 2022 um insgesamt 6,5 Mrd. Euro sinken. Der Löwenanteil dabei entfällt auf die Senkung der Ertragsteuern.
Was passiert 2022?
2022 wird die von der Wirtschaft geforderte Senkung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne eintreten. Im ersten Schritt soll sie von 25% auf 23% gesenkt werden.
Was passiert 2023?
In diesem Jahr soll die Körperschaftsteuer um weitere 2% auf 21% Prozent gesenkt werden.
Tarifsenkung in Zahlen
Jahresgewinn von EUR 50.000
Jahresgewinn von EUR 100.000
Jahresgewinn von EUR 500.000
Auch für Einzelunternehmer werden die Einkommensteuersätze gesenkt – Details dazu finden Sie hier.
Rechtsformvergleich
Schon bisher gab es bestimmte Grenzen, ab welchem Gewinn eine Kapitalgesellschaft aus rein steuerlicher Sicht günstiger ist, als ein Einzelunternehmen. Die angesprochenen Steuersenkungen haben natürlich auf diese Grenzen Einfluss, je nachdem, ob die Gewinne vollausgeschüttet werden oder thesauriert:
Vergleich Vorteilhaftigkeit Einzelunternehmen zu GmbH
Wird der Gewinn zur Gänze thesauriert (Ausschüttungsquote von 0%), dann ist das Einzelunternehmen im Vergleich zur GmbH ab 2023 bis zu einem Ergebnis vor Steuern von EUR 51.000 günstiger.
Wird der Gewinn zur Hälfte ausgeschüttet (Ausschüttungsquote von 50%), dann ist das Einzelunternehmen im Vergleich zur GmbH ab 2023 bis zu einem Ergebnis vor Steuern von EUR 118.000 günstiger.
Wird der Gewinn zur Gänze ausgeschüttet (Ausschüttungsquote von 100%), dann ist das Einzelunternehmen im Vergleich zur GmbH ab 2023 bis zu einem Ergebnis vor Steuern von EUR 465.000 günstiger.
Natürlich handelt es sich dabei um eine vereinfachende Darstellung, auch sollte die Entscheidung für eine Rechtsform niemals ausschließlich aus steuerlichen Gründen gefällt werden.
Unser Team für Steuerberatung und Jahresabschluss ist für Sie am Laufenden!
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