Mit 1. Juli 2019 ist die neue Verordnung über das Entrichten von Abgaben mittels SEPA-Lastschriftverfahren in Kraft getreten.
Demnach können Einkommensteuervorauszahlungen in Zukunft automatisch vom Konto eingezogen werden.
Wie können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten?
Zwei Möglichkeiten:
1. Elektronischer Weg direkt über FinanzOnline
2. Über die Website des Bundesministeriums für Finanzen
Was ist dabei zu beachten?
- Wenn Sie das Lastschriftmandat nutzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.
- Die Behörde hat Sie, den Abgabepflichtigen, über die Höhe des Betrags und den Zeitpunkt der Einziehung zu informieren.
Welche Voraussetzungen müssen für ein SEPA-Lastschriftmandat erfüllt sein?
- Das Abgabenkonto darf keinen Rückstand aufweisen
- Es darf kein Antrag und/oder keine Bewilligung auf Zahlungserleichterung vorliegen
- Es darf kein Antrag auf Aussetzung des Mandats eingebracht worden sein
- Es darf kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abgabepflichtigen laufen
Aus welchen Gründen kann ein SEPA-Lastschriftmandat seine Gültigkeit verlieren?
- Die oben genannten Voraussetzungen treten ein
- Die Abgaben können dem Abgabepflichtigen nicht verrechnet werden
- Es hat 36 Monate nach Erteilung des Lastschriftmandats oder der letzten Transaktion keine Einziehung mehr stattgefunden
Gerne sind wir Ihnen beim Antrag auf die SEPA-Lastschrift behilflich! Melden Sie sich jetzt bei Ihrem KPS-Betreuer oder unter +43 (2236) 506220 und office@kps-partner.at!
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