Im Zuge der Steuerreform 2020 soll eine zusätzliche Betriebsausgabenpauschalierung zur bisherigen Basispauschalierung eingeführt werden.
Für wen die neue Pauschalierung gilt
Branche
Der Gesetzesentwurf sieht eine branchenbezogene Einordnung als Dienstleistungsbetrieb vor. Mittels Verordnung soll die konkrete Einordnung der Betriebe vorgenommen werden.
Wenn ein Betrieb nicht ausschließlich Dienstleistungen erbringt, ist der Pauschalsatz jener Tätigkeit heranzuziehen, woraus der höhere Umsatz stammt.
Umsätze, Umsatz- und Toleranzgrenzen
Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis zu € 35.000,00/Jahr hätten damit künftig die Möglichkeit, weder eine Umsatzsteuerklärung noch eine „klassische“ Einkommenssteuererklärung abgeben zu müssen.
Die Aufzeichnung der Umsätze ist weiterhin zwingend, jedoch können die Betriebsausgaben pauschal mit 45 % (Normalsatz) und 20 % (Dienstleistungsbetriebe) der Betriebseinnahmen geltend gemacht werde.
Der Gesetzesentwurf einhält eine einmalige Toleranzgrenze von € 40.000,00, wenn im Vorjahr nicht mehr als € 35.000,00 erzielt wurden.
Bindungswirkung von 3 Jahren bei Wechsel zur Regelbesteuerung nach pauschaler Gewinnermittlung
Wird die pauschale Gewinnermittlung nicht mehr in Anspruch genommen, so ist ein erneuter Wechsel von der Regelbesteuerung zur Pauschalierung erst nach Ablauf von 3 Wirtschaftsjahren möglich.
Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag in der Höhe von 13 % des Gewinnes steht bis zu einer maximale Höhe von € 3.900,00 (Grundfreibetrag) zu.
Weitere Betriebsausgaben
Neben der Betriebsausgabenpauschale können zusätzlich nur die Pflichtversicherungsbeiträge als weitere Betriebsausgabe angesetzt werden.
Pauschalierung als Wahlmöglichkeit
Die Pauschalierung wird als Wahlmöglichkeit ausgestaltet, sodass bei höheren Betriebsausgaben, insbesondere bei Verlusten die „freiwillige“ Ermittlung des richtigen steuerlichen Gewinnes steuerlich weiterhin vorteilhaft sein wird.
Unser Tipp: Führen Sie parallel immer alle notwendigen Aufzeichnungen!
Wir ziehen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen immer auch die Möglichkeit einer Pauschalierung in Betracht. Die Pauschalierung kann eine steuerlich günstigere Option darstellen, das muss aber nicht so sein. Es ist daher immer notwendig parallel alle notwendigen Aufzeichnungen zu führen.
Gerne beraten wir Sie dazu, unser Team Steuerberatung und Jahresabschluss ist jederzeit für Sie da.
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Quelle: Treuhandunion-Österreich ; KPS ist langjähriger Partner und Gesellschafter dieses Netzwerks aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit internationaler Anbindung. Mehr zu unserer Netzwerktätigkeit.