Was bedeutet SPOC und wen betrifft es?
Mit 1.1.2020 werden die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereint.
Für den Dienstgeber soll es künftig dadurch auch einfacher werden, wenn alle wesentlichen Informationen aus einer Hand kommen.
- Für bundeslandübergreifende Dienstgeber, die zumindest zwei Beitragskonten in unterschiedlichen Bundesländern haben, wird daher eine einheitliche Ansprechstelle, der sogenannte Single Point of Contact (SPOC) eingerichtet. Die betroffenen Dienstgeber werden gesondert informiert.
- Unternehmen mit Beitragskonten in nur einem Bundesland sind davon nicht betroffen.
Was wird sich ändern?
Im Alltag hat der Single Point of Contact für den Dienstgeber keine Auswirkungen. Für Auskünfte zu Clearingfällen nehmen wie gewohnt die bisherigen Ansprechpartner in den Gebietskrankenkassen die Anfragen entgegen.
Der Single Point of Contact ist Ansprechstelle, wenn es um
- die Beitragseinbringung,
- Meldeverstöße oder
- Verfahren geht.
Wo ist der SPOC angesiedelt?
Im Normalfall ergibt sich der SPOC in jenem Bundesland, in dem die geschäftliche Hauptanschrift ist. Hat ein Unternehmen z.B. Beitragskonten in Tirol und in Vorarlberg und befindet sich der Firmensitz in Bregenz, so ist Vorarlberg die regionale Vertretung der ÖGK und somit der SPOC für dieses Unternehmen.
Was bringt der SPOC?
- Ansprechpartner für wesentliche Geschäftsprozesse
- Gleichbehandlung aller Dienstgeber bundesweit
- Gleiche Vorgehensweise bei Verfahren und Sanktionen
- Bundesweite, einheitliche Standards in der Kundenbetreuung
- Verwaltungsvereinfachung für Dienstgeber
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