Abgabenfreie Essensbons

Ab 1.7.2020 sollen die Beträge für abgabenfreie Essensbons zeitlich unbefristet erhöht werden.

Welche Regelungen gelten bisher?

Verköstigung am Arbeitsplatz ohne Gutscheine

Für die Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Kantinen) fällt gar kein Sachbezug an.

Gutscheine

Freiwillig gewährte Gutscheine sind bis EUR 4,40 pro Arbeitstag abgabenfrei, wenn sie nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte eingelöst werden können.

Eine „Gaststätte“ bietet übliches Kantinenessen an. Ein Merkmal ist also, dass „Vollmenüs“ mit Suppe, Vor-, Haupt- und Nachspeise angeboten werden.

Keine Gaststätten sind nach der Rechtsansicht des Finanzministeriums zB Würstelstände, Bäckereien, Fleischhauereien oder Lebensmittelgeschäfte ohne „Vollmenü“.

Wenn Lebensmittel nach Hause mitgenommen werden können oder keine Gaststätte gegeben ist, sind freiwillig gewährte Essensbons bis EUR 1,10 pro Arbeitstag abgabenfrei.

Die Gutscheine können in Papierform oder elektronisch (zB Chipkarte) ausgegeben werden.

Die Kontrolle in der Praxis ist sehr schwierig. Beispielsweise darf gesetzlich nur 1 Gutschein pro Arbeitstag ausgegeben und verbraucht werden (lesen Sie auch unseren Artikel \“Steuerfalle Essensgutscheine\“).

Dh, für Urlaubstage kann ein Gutschein nicht abgabenfrei zugewendet werden.

Das Nachforderungsrisiko in Abgabenprüfungen umfasst die Sozialversicherung, die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse, die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.

Barzuschüsse

Achtung: Barzuschüsse sind immer abgabenpflichtig.

Welche Änderungen sollen per 1.7.2020 erfolgen?

Ab 1.7.2020 sollen Gutscheine bis EUR 8,00 (statt EUR 4,40) und EUR 2,00 (statt EUR 1,10) pro Arbeitstag abgabenfrei sein.

Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Abgaben – also auch die Lohnnebenkosten – davon umfasst sind. Die endgültige Gesetzwerdung ist offen.

Auf den Punkt gebracht

Essengutscheine sind sinnvolle Sozialleistungen, die Mitarbeiterzufriedenheit bringen. Die Risiken in Abgabenprüfungen und der Verwaltungsaufwand können hoch sein. Gerne berät Sie Ihr KPS-Personalmanagement-Team.

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