Neuerungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% in der Gastronomie

Mitte Juni 2020 wurde von der Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Umsatzsteuersatz auf Speisen und Getränke für den Bereich Gastronomie auf 5% reduziert wird. Die Umsatzsteuersenkung trat mit 1. Juli 2020 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2020 zeitlich befristet.

Die Senkung gilt grundsätzlich für alle Speisen und Getränke (alkoholfreie sowie alkoholische) im Bereich der Gastronomie. Erforderlich ist dafür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe:

  • § 111 (1) GewO 1994
  • § 111 (2) GewO 1994 (ohne Befähigungsnachweis)

NEU:

  • Bei Bäckereibetrieben, Fleischern oder Konditoren, welche Speisen und Getränke aufgrund gastronomischer Nebenrechte verabreichen, gilt ebenso die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5%.
  • Der reduzierte Umsatzsteuersatz kommt auch für den Bereich Hotellerie auf Umsätze für Übernachtungen in Hotels, in anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen zur Anwendung.

Bezüglich der Senkung gibt es einige Sachverhalte zu beachten:

  • Der entsprechende Umsatzsteuersatz kann ab 01. Juli 2020 im jeweiligen Kassensystem hinterlegt werden.
  • Die oben genannten Umsätze sind unter dem ermäßigten Steuersatz von 5 % am Kassenbeleg auszuweisen.
  • Der Ausweis des Steuersatzes von 5 % kann auch durch eine Textanmerkung, eine händische Korrektur, oder einen Stempel auf dem Kassenbeleg erfolgen.

Folgende Vergleichsrechnung zeigt Ihren Nutzen der Umsatzsteuersenkung anhand eines Beispiels für eine Speise bzw. ein Getränk:

 

 

 

Wie Sie der Vergleichsrechnung entnehmen können steigt der erzielte Nettopreis von Speisen (bei gleichbleibendem Bruttopreis) um 4,8 %, während der erzielte Nettopreis bei Getränken sogar um 14,3 % ansteigt.

Das folgende Praxisbeispiel zeigt eine Beispielrechnung des Gesamteffekts:

 

 

 

Bei einem Bruttoumsatz von EUR 90.0000 und einer Aufteilung des Bruttoumsatzes von 60% für Speisen und 40% für Getränken ergibt sich ein Mehrerlös in Höhe von rund EUR 6.600. Dies entspricht einer Erlössteigerung von 8,4%. Gerne können wir den kalkulierten Mehrerlös auch für Ihren Betrieb berechnen.

Mehr zum Thema Gastronomie und Hotellerie finden Sie hier oder auf unserer Corona-Spezialseite.

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