Welche Fristen mit 30.9.2020 ablaufen und was aufgrund von COVID-19 verlängert wurde
Frist 30.09.2020
- Antrag auf Vorsteuerrückerstattung von in anderen EU-Mitgliedstaaten angefallenen Vorsteuern aus 2019 (elektronische Anträge über Finanz-Online).
- Melde- bzw Anzeigefrist bei Umgründungen mit Stichtag 31.12.2019.
- Anträge auf Zahlungserleichterungen nach begünstigten COVID-19-Regelungen
ACHTUNG: Diese Fristen wurden verlängert
- Frist für Herabsetzungsanträge von Vorauszahlungen von Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2020 auf den 31.10.2020 verlängert. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel hier.
- Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen mit Stichtag 31.12.2019 von 30.9.2020 verlängert auf 31.12.2020.
- Anzahlung auf die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2019 zur Vermeidung von Anspruchszinsen (derzeit 1,38%) wurde ebenso auf 31.12.2020 verlegt.
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