Aktuelles zum Stundungspaket der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet weiterhin ein Unterstützungspaket mit Zahlungserleichterungen an, wodurch existenzbedrohende, COVID-19-bedingte, Liquiditätsprobleme vermieden werden sollen.

Achtung! Ab Oktober 2020 werden wieder Mahnungen versendet und Betreibungsmaßnahmen gesetzt, sofern kein Antrag auf Zahlungserleichterung gestellt wurde.

Wir haben die aktuellen Beitragsfälligkeiten sowie Möglichkeiten zur Stundung und Ratenvereinbarung für Sie im Folgenden kurz zusammengefasst.

 

Beitragszeiträume Februar bis April 2020

  • verzugszinsenfreie Stundung bis 15.01.2021 möglich
  • danach besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung, beginnend mit Februar 2021, verteilt auf 11 Raten (bis längstens 31.12.2021)
    • Anträge auf Ratenzahlung können ab Jänner 2021 gestellt werden

Beitragszeiträume Mai bis Oktober 2020

  • Stundung für maximal drei Monate möglich
  • Ratenzahlung bis längstens 31.12.2021 möglich

Zahlungserleichterungsanträge für die Monate Mai bis Juli können mittels vorgefertigten Formulars der ÖGK gestellt werden

Für Beitragszeiträume ab August 2020 ist bei anhaltenden, COVID 19-bedingten, Liquiditätsproblemen gesondert ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung an die ÖGK zu stellen

  • ACHTUNG: Bei sämtlichen Zahlungserleichterungen für diese Zeiträume fallen Verzugszinsen an!

AUSNAHME Beiträge für Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit

  • Hier gilt für alle Zeiträume: diese Beiträge sind bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonats an die ÖGK zu entrichten!
  • Keine Stundung oder Ratenvereinbarung möglich!

Weiterführende Informationen sowie den Link zum Formular für die Beantragung von Stundungen/Ratenzahlungen finden Sie hier: Information Zahlungserleichterung ÖGK

Mehr zum Thema Kurzarbeit Phase 3, und wie wir Sie dabei unterstützen können, lesen Sie hier.

Fazit | Zusammenfassung

Wenn Ihr Unternehmen nach wie vor COVID-19-bedingte Liquiditätsprobleme aufweist, können Sie die Möglichkeiten der ÖGK zur Zahlungserleichterung in Anspruch nehmen. In jedem Fall müssen ab sofort Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung gestellt werden, da die ÖGK ab Oktober wieder Betreibungsmaßnahmen setzt.

Bitte erfüllen Sie Ihre Meldeverpflichtungen auch weiterhin rechtzeitig. Ohne monatliche Beitragsgrundlagenmeldung ist eine Bearbeitung von Zahlungserleichterungsansuchen seitens der ÖGK nicht möglich.

Was wir für Sie tun können

Gerne unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Zahlungsplans und den entsprechenden Anträgen.

Ihr Rechnungswesen Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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