Corona-Umsatzersatz und Update Fixkostenzuschuss Phase II

Ab heute, 6.11.2020 14:00 Uhr kann der Corona-Umsatzersatz für den November-Lockdown beantragt werden. Den betroffenen Unternehmen werden laut Pressemitteilung des Finanzministeriums 80% des Netto-Umsatzes ersetzt. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen:

Information: Bislang wurden die Richtlinien zum Umsatzersatz noch nicht veröffentlicht. Die Informationen im Artikel beruhen auf der aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind die von den angeordneten Schließungen betroffenen Unternehmen. Die Branchenabgrenzung wird mittels ÖNACE 2008-Klassifikation vorgenommen.

Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen?

Voraussetzung für die Beantragung sind:

  • Sitz, Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich,
  • im Zeitpunkt der Antragstellung ist kein Insolvenzverfahren anhängig (gilt nicht für Sanierungsverfahren),
  • es gibt eine Arbeitsplatzgarantie von 3.11.2020 bis 30.11.2020 (in diesem Zeitraum darf keine Kündigung gegenüber Beschäftigten ausgesprochen werden)

Wie hoch ist der Umsatzersatz?

Der Umsatzersatz beträgt 80% der Netto-Umsätze aus dem November 2019. Die maximale Höhe des Umsatzersatzes ist mit EUR 800.000 gedeckelt. Bestimmte Corona-Hilfen müssen gegengerechnet werden. Der Fixkostenzuschuss Phase I, die Kurzarbeit sowie Umsätze aus Lieferservices müssen allerdings nicht gegengerechnet werden.

Die Beantragung erfolgt direkt über Finanzonline und die Berechnung erfolgt dabei automatisch auf Basis der vorhandenen Steuerdaten 2019.

Was gilt für Mischbetriebe und Neugründer?

Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Angabe Prozentsatz).

Für Neugründer gilt, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen aus dem Jahr 2020 werden durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss dabei vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.

Wann fließt die Förderung?

Die ersten Antragsteller sollen das Geld bereits in 14 Tagen erhalten.

Update Fixkostenzuschuss Phase II

Für Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, soll noch im November der Fixkostenzuschuss Phase II kommen. Im Rahmen des Fixkostenzuschusses Phase II werden ebenfalls bis zu EUR 800.000, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, ersetzt.

Eine Kombination aus Umsatzersatz (für November) und Fixkostenzuschuss Phase II (für Monate außer November) soll ebenfalls möglich sein.

Derzeit wird in Verhandlungen mit der EU-Kommission versucht, die Gesamtfördersumme auf drei Millionen Euro zu erhöhen.

Lesen Sie hier alle Informationen zum Fixkostenzuschuss Phase II.

Fazit:

Mit 6.11.2020 14:00 Uhr kann der Corona-Umsatzersatz über Finanzonline beantragt werden. Auf Basis der derzeitigen Information werden 80% des Netto-Umsatzes (aus November 2019) für Unternehmen ersetzt, die direkt von den angeordneten Schließungen betroffen sind und eine Arbeitsplatzgarantie von 3.11.2020 bis 30.11.2020 gewähren. Auch Neugründer und Mischbetriebe erhalten einen Umsatzersatz.

Für nicht direkt von den Schließungen betroffene Unternehmen, sollte noch im November die Beantragung des Fixkostenzuschusses Phase II möglich sein. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Gerne beantragen wir für Sie den Corona-Umsatzersatz! Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihren KPS-Betreuer unter +43 2236 506220

Foto: KPS Team Steuerberatung und Bilanzierung, Partner