Laut Ministerratsbeschluss vom 20.1.2021 wurden einige Verbesserungen für die Investitionsprämie beschlossen
Insbesondere ist geplant, die Förderzeiträume auszuweiten. Die Antragsfrist mit 28.02.2021 bleibt jedoch unverändert.
Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten. Wir haben die geplanten Erleichterungen für Sie zusammengefasst.
Erleichterung bei der Investitionsprämie im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme\“
Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme
Diese Frist markiert den Beginn der Investition und soll von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden.
Als erste Maßnahme im Sinne der Förderrichtlinien gelten Bestellungen, Lieferungen, Anzahlungen, Rechnungen oder Kaufverträge (Nähere Details finden Sie hier).
Verlängerung Investitionsdurchführungszeitraum
Zudem soll gleichzeitig der Investitionsdurchführungszeitraum (Punkt 5.3.4 der Förderungsrichtlinie) jeweils um ein Jahr verlängert werden:
- Bei einem Investitionsvolumen von weniger als EUR 20 Mio. bis längstens 28. Februar 2023,
- Bei einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. bis längstens 28. Februar 2025.
Wir halten Sie über die Gesetzwerdung am Laufenden und beraten Sie gerne bei geplanten Investitionen!
Profitieren auch Sie von der Investitionsprämie und kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei KPS!
[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,90\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]