Update zur Beantragung der AWS Investitionsprämie
Den Artikel zu den allgemeinen Richtlinien finden Sie hier.
Kurz vor Ablauf der Antragsfrist wurde der Zeitraum für die „ersten Maßnahmen“ sowie für den Durchführungszeitraum der AWS Investitionsprämie verlängert.
Um für die Investitionsprämie berechtigt zu sein mussten erste Maßnahmen zwischen dem 01.08.2020 und 28.02.2021 gesetzt werden. Letzteres Datum wurde nun bis zum 31.05.2021 verlängert.
Als erste Maßnahmen gelten beispielsweise:
- Bestellungen,
- Lieferungen,
- der Beginn von Leistungen,
- Anzahlungen, Zahlungen,
- Rechnungen,
- Abschluss eines Kaufvertrags oder
- der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen
Wichtig: Keine Maßnahmen i.s.d. Richtlinien sind: Planungsleistungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen sowie Finanzierungsgespräche. Derartige Leistungen vor dem 1. August 2020 sind nicht schädlich für die Investitionsprämie.
Verlängerung Bezahlung und Inbetriebnahme
Auch der Zeitraum der Umsetzung der Investition, also die Bezahlung und Inbetriebnahme wurde um ein Jahr vom 28.02.2022 auf den 28.02.2023 verlängert. Sofern das beantragte Investitionsvolumen mehr als EUR 20 Mio. beträgt, gilt der neue Zeitraum für die Umsetzung der Investition bis zum 28.02.2025.
Wann muss die Endabrechnung erfolgen
Bitte beachten Sie, dass die Endabrechnung spätestens 6 Monate nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten Investition eines Antrags erfolgen muss, um die Gültigkeit des Investitionsprämien-Antrags beizubehalten.
Unser aktuelles Factsheet zur Abrechnung finden Sie hier.
Auf den Punkt gebracht:
Die Frist für die Umsetzung der ersten Maßnahmen innerhalb der AWS Investitionsprämie wurde bis zum 31.05.2021 verlängert und unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zeitraum der Umsetzung der Investition, also die Bezahlung und Inbetriebnahme vom 28.02.2022 auf den 28.02.2023
Was wir für Sie tun können:
Gerne helfen wir Ihnen bei der korrekten Antragstellung und beantworten Ihre Fragen.
Profitieren auch Sie von der Investitionsprämie und kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater bei KPS!
Bleiben Sie mit unserem Kalenderservice immer über fällige Termine und Fristen informiert!
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