Neues Corona-Unterstützungspaket für Gastronomie und Tourismus

Eckpunkte zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen der Regierung – Gastgartenförderungen und Märzbonus

UPDATE: DIE ERHÖHUNG DES AUSFALLBONUS FÜR MÄRZ WIRD AUCH FÜR APRIL GELTEN!

HIER GEHT ES ZUM AKTUELLEN UPDATE!

Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallbonus

Ausfallbonus bisher

Sämtliche Betriebe mit einem Umsatzausfall von mindestens 40% können den Ausfallbonus beantragen. Der Ausfallbonus beträgt 30%, wobei 15% auf den direkten Zuschuss zum Ausfallbonus und 15% auf einen Vorschuss zum Fixkostenzuschuss fallen. Diese prozentuelle Bonushöhe gilt für jeden beantragbaren Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021. Jedenfalls ist der Juni 2021 der letzte beantragbare Zeitraum.

Ausfallbonus neu

Im Zuge des neuen Unterstützungspakets wird der Ausfallbonus für März verdoppelt. Demnach wird der tatsächliche „Zuschuss“ von 15% des Umsatzausfalls auf 30% erhöht. Somit kann bereits im März 2021 ein Ausfallbonus von 30% der Umsatzausfälle gewährt werden. Auch die derzeitige Deckelung von 30.000 Euro wird auf 50.000 Euro erhöht.

Der optionale Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss, der im Rahmen des „Ausfallsbonus“ zusätzlich zum Bonus beantragt werden kann, bleibt unverändert bei 15% des Umsatzausfalles mit einer Obergrenze von 30.000 Euro pro Unternehmen.

Für den Betrachtungszeitraum März 2021 ergibt sich bei Inanspruchnahme des optionalen Vorschusses auf den Fixkostenzuschuss eine maximale Ersatzrate von 45 % des Umsatzausfalles.

Antragstellung

Der Antrag des Ausfallbonus für den Zeitraum März ist ab dem 16. April möglich. Die Antragstellung erfolgt wie bereits bei den bisherigen Perioden über Finanz-Online.

Berechnung

Um den Umsatzausfall berechnen zu können, wird der jeweilige Monatsumsatz 2021 mit dem Monatsumsatz von 2020 verglichen.

Ausnahme: Ab dem Betrachtungszeitraum März 2021 erfolgt der Vergleich mit dem Umsatz für den jeweiligen Betrachtungszeitraum mit dem Jahr 2019.

Gastgärtenförderung

Um ideale und den Corona-Maßnahmen entsprechende räumliche Bedingungen schaffen zu können, ermöglicht die Bundesregierung eine Gastgärtenförderungen für Wirtinnen und Wirten. Diese Fördermöglichkeit dient den Gastgärten-Betreiberinnen und Betreibern zur Neu- oder Umgestaltung von Gast- und Schanigärten.

Eckdaten der Förderung

  • Kleinbetriebe erhalten 20% der Investitionen
  • Mittelbetriebe erhalten 10% der Investitionen (laut ÖHT kann es noch zu einer Aufstockung auf ebenfalls 20% kommen)
  • Mindestinvestition von EUR 5.000 bis EUR 100.000
  • maximale Auszahlung mit 20.000 Euro gedeckelt
  • die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Kundenportal der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (voraussichtlich ab Mitte April)
  • Auftragsvergabe und Bestellung kann laut Information der ÖHT vor Antragseinreichung erfolgen
  • Lieferung und Bezahlung muss nach der Antragseinreichung erfolgen

Bei einer Investition von neuer Ausstattung für einen Gastgarten in Höhe von 12.000 Euro hat ein kleines Unternehmen die Möglichkeit eine Gastgarten Förderung von 2.400 Euro (20% der Investition).

Bisher gibt es keine weiteren Veröffentlichungen zu Richtlinien und Informationen. Somit bleibt abzuwarten welche inhaltlichen Voraussetzungen eventuell noch erfüllt werden müssen. Wir halten Sie am Laufenden!

Auf den Punkt gebracht:

Durch das neue Unterstützungspaket bekommen Betriebe mit einem Umsatzausfall von mindestens 40% einmalig für März den doppelten Ausfallbonus (30% statt 15% Ersatz) – dieser ist ab 16. April zu beantragen. Vorsicht: die Frist zur Beantragung des Ausfallbonus endet jedoch zum 15. des zweitfolgenden Monats des jeweiligen Betrachtungszeitraums.

Falls Sie Investitionen zur Ausgestaltung Ihres Gastgartens in Aussicht haben, können Sie mit uns gerne Rücksprache halten, ob eine Prämie zu beantragen ist.

Was wir für Sie tun können

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Beratung zur bestmöglichen Nutzung der neuen Fördermöglichkeit.

Weitere Details zum Ausfallbonus lesen sie hier und hier kommen Sie zu mehr Details zur Gastgartenoffensive.

Melden Sie sich bei unserem Ansprechpartner rund um die Förderung in der Gastronomie & Tourismus:

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E-Mail
Telefon: +43 2236 506220-55