Update zur Gastgartenoffensive – Zuschuss für Investitionen in den Gastgarten (+ weitere Förderungen Stand 6.5.)

Um ideale und den Corona-Maßnahmen entsprechende räumliche Bedingungen schaffen zu können, ermöglicht die Bundesregierung eine Gastgärtenförderung für Wirtinnen und Wirten. Diese Fördermöglichkeit dient den Gastgärten-Betreiberinnen und Betreibern von Klein- und Mittelbetrieben zur Neu- oder Umgestaltung von Gast- und Schanigärten.

Wir haben hier bereits dazu berichtet.

Hinweis: Nachstehende Informationen basieren auf dem aktuellen Richtlinienentwurf, weshalb Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. 

Eckdaten der Förderung:

  • Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen von
    • EUR 5.000
    • EUR 100.000
  • 20% Zuschuss auf die Summe der Anschaffungen
  • Der maximal mögliche Zuschuss ist mit EUR 20.000 gedeckelt
  • Auftragsvergabe sowie Bestellung kann vor der Antragsstellung erfolgen
  • Lieferung und Bezahlung muss nach der Antragsstellung erfolgen aber längstens bis zum 31. Dezember 2021
  • Abrechnung bis spätestens 31. März 2022
  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Kundenportal der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)
  • Eine Antragsstellung soll noch im April 2021 möglich sein

Förderbare Anschaffungen:

Förderbar sind jene Investitionen die zu einer Schaffung zusätzlicher und Verbesserung bestehender Verabreichungsplätze im Freien dienen wie zum Beispiel:

  • Fassadengestaltungen
  • Beschattung und Podesterrichtungen
  • Sitz- und Tischmöbel
  • Barrierefreie Zugänge und Bepflanzungen

Wichtig: Im Gegensatz zur Investitionsprämie muss es sich um neue Anlagen handeln – der Kauf von leasingfinanzierten und gebrauchten Gegenständen ist ausgeschlossen.

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, eine Kombination mit anderen Förderungen ist zulässig, sofern die Obergrenze der De-minimis Regelung von EUR 200.000 innerhalb drei Steuerjahren nicht überschritten wird.

Beispiel in der Praxis

Für die Anschaffung einer neuen Bestuhlung in der Höhe von EUR 30.000 erhält der Antragssteller einen maximalen Zuschuss von EUR 6.000 (20% der Investitionen)

Auf den Punkt gebracht:

Durch das neue Unterstützungspaket erhalten Sie 20% auf Investitionen die zur Verbesserung bestehender Verabreichungsplätze im Freien dienen. Falls Sie Investitionen zur Ausgestaltung Ihres Gastgartens in Aussicht haben, sollten Sie jedenfalls prüfen ob die Voraussetzungen für die Prämie erfüllt sind.

Update 6.5.2021:

Des Weiteren möchten wir Sie zusätzlich darüber informieren, dass derzeit einige Fördermöglichkeiten bestehen, die im Zuge von Neuinvestitionen beantragt werden können. Folgende Förderungen werden zusätzlich zur Gastgartenoffensive bereitgestellt:

  • Zu Gast in NÖ: Gestalten und Verbessern (Fortsetzung des Gastgeber-Calls)
  • Qualitätstourismus in NÖ (für Projekte ab EUR 100.000)

Sofern Sie Investitionen geplant haben, gilt es auf jeden Fall diese Möglichkeiten zu prüfen!

Was wir für Sie tun können

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Beratung zur bestmöglichen Nutzung der genannten Fördermöglichkeiten.

Melden Sie sich bei unserem Ansprechpartner rund um die Förderung in der Gastronomie & Tourismus:

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E-Mail
+43 2236 506220-55