COVID bedingte Verlängerung der Frist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021
Die Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Firmenbuch für jene Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1.1.2021 wurde durch die COVID-Gesetzgebung auf 12 Monate verlängert.
Dies bedeutet:
- Offenlegung aller Jahresabschlüsse im Firmenbuch mit Stichtag zum 31.12.2020, bis zum 31.12.2021.
- Auch für Bilanzstichtage davor verlängert sich die Frist für die Offenlegung von 9 auf 12 Monate.
Weitere Fristverlängerungen:
- Gesetzliche Frist für die Aufstellung der Jahresabschlüsse: Erhöhung von derzeit 5 Monaten um weitere 4 Monate auf 9 Monate. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 bis spätestens 30.09.2021 aufzustellen.
- Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat: Erhöhung der Frist auf 11 Monate
- Abhaltung der Hauptversammlung / Generalversammlung: Erhöhung auf 12 Monate
Beschlüsse und Versammlungen sind auch weiterhin ohne Anwesenheit möglich.
Was wir für Sie tun können:
Gerne unterstützen wir Sie bei der fristgerechten Erstellung Ihres Jahresabschlusses!
Für all unsere Kunden, die wir dauerhaft betreuen, überwachen wir die Einhaltung der gesetzlichen Fristen standardmäßig.
Hier gelangen Sie zu unserem Service-Bereich rund um Corona.
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