VERLÄNGERUNG BIS 31.03.2022! Unternehmen, die weiterhin von den Folgen der COVID-19 Krise betroffen sind, können die Verlängerung des Verlustersatzes für maximal weitere sechs Monate beantragen
Unser Update zur Verlängerung lesen Sie hier.
Wozu dient der Verlustersatz
Der Verlustersatz dient der teilweisen Deckung von entstandenen Verlusten und wird bis zu einem Höchstbetrag von EUR 10 Mio. gewährt. Die Förderung kann für Zeiträume von Juli 2021 bis Dezember 2021 beantragt werden.
Die Voraussetzungen für die Zuschussberechtigung
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit ein Unternehmen zuschussberechtigt ist:
- Umsatzausfall von mindestens 50% (statt bisher 30%) NEU!
- Ausgenommen neu gegründete Unternehmen die vor 1.11.2020 noch keine Umsätze erzielt haben NEU!
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Ausübung einer operativen Tätigkeit in Österreich, die zu steuerpflichtigen Einkünften (§§21, 22 oder 23 EStG) in Österreich führt
- Kein rechtskräftig festgestellter Missbrauch in den letzten drei veranlagten Jahren, der zu einer Änderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von mindestens EUR 100.000,- pro Veranlagungsjahr geführt hat
- Kein Abzugsverbot im Sinne des §12 (1) Z10 KStG in den letzten veranlagten Jahren von mehr als EUR 100.000,-
- Keine Anwendung des § 10a KStG in den letzten fünf veranlagten Jahren von mehr als EUR 100.000,-
- Kein Sitz oder Niederlassung in einem Staat, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke genannt ist und in diesem Staat überwiegend Passiveinkünfte erzielt wurden
- Keine vorsätzliche rechtskräftige Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung (Antragsteller und geschäftsführende Organe)
- Kein anhängiges Insolvenzverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten zum 31.12.2019
- Setzung schadensmindernder Maßnahmen, um die durch den Verlustersatz zu deckenden Verluste zu reduzieren
Der Verlustersatz muss mindestens EUR 500,– betragen.
Die Betrachtungszeiträume
1) Betrachtungszeitraum 1: Juli 2021
2) Betrachtungszeitraum 2: August 2021
3) Betrachtungszeitraum 3: September 2021
4) Betrachtungszeitraum 4: Oktober 2021
5) Betrachtungszeitraum 5: November 2021
6) Betrachtungszeitraum 6: Dezember 2021
- Anträge können für maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden.
- Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen.
- Wurde bereits ein Verlustersatz für den Zeitraum vor Juli 2021 beantragt, ist es jedoch nicht schädlich eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten Verlustersatz vor Juli 2021 und dem Verlustersatz für den Betrachtungszeitraum ab Juli 2021 zu haben. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.
Die Höhe des Verlustersatzes
Diese entspricht 70% oder 90% für Klein- und Kleinstunternehmen der ermittelten Bemessungsgrundlage. Der Verlustersatz ist in Summe mit EUR 10 Mio. gedeckelt.
Die Antragstellung
Die Auszahlung des verlängerten Verlustersatzes erfolgt in bis zu zwei Tranchen:
- Die erste Tranche umfasst 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes und kann ab 16. August 2021 beantragbar werden. Die Höhe des Verlustes ist bestmöglich zu schätzen.
- Die zweite Tranche kann ab 1. Jänner 2022 und muss bis 30. Juni 2022 beantragt werden. Mit ihr kommt der gesamte noch nicht ausbezahlte Verlustersatz zur Auszahlung. Zugleich sind allenfalls notwendige Korrekturen zur ersten Tranche vorzunehmen (tatsächliche Höhe der Kosten und Umsatzausfälle; die Betrachtungszeiträume können noch geändert werden)
- Die Beantragung der zweiten Tranche ist mittels einer gutachterlichen Stellungnahme durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen
- Die Beantragung hat bis 30. Juni 2022 zu erfolgen
Verpflichtungen im Rahmen der Antragstellung
- Bedacht auf die Erhaltung der Arbeitsplätze des Unternehmens
- Keine Gewinnausschüttungen von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021. Danach hat bis 30.Juni 2022 eine maßvolle Dividendenpolitik zu erfolgen
- Kein Rückkauf eigener Anteile von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021
- Keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50% ihrer Bonuszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2019
Auf den Punkt gebracht
Die Verlängerung des Verlustersatzes für die Monate Juli bis Dezember 2021 soll Unternehmen unterstützen, die nach wie vor einen hohen Umsatzausfall (mindestens 50 %) erleiden. Die erste Tranche kann bereits seit 16. August 2021 beantragt werden.
Was wir für Sie tun können
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Verlängerung des Verlustersatzes.
Melden Sie sich bei uns, damit wir zusammen mit Ihnen die optimale Vorgehensweise bei der Beantragung der Verlängerung des Verlustersatzes besprechen können.
Hier gelangen Sie zu unserem Servicebereich rund um Corona-Förderungen.
[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,83\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-kf291r\‘]