Abschlussprüfungen

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Service One

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Service Three

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Service Four

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Robert Pieslinger

Geschäftsführer

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Unsere Services


Wir führen gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen für Sie durch.

Gesetzliche Abschlussprüfungen

Verpflichtend für:

  • Kapitalgesellschaften, bei denen zwei der drei folgenden Kennzahlen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten sind: € 5 Mio Bilanzsumme, € 10 Mio Umsatzerlöse, 50 Mitarbeiter
  • Aktiengesellschaften, unabhängig von ihrer Größe
  • Große Vereine (Spendenaufkommen p.a. > € 1 Mio, oder gewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben > € 3Mio)
  • Stiftungen
  • Aufgrund strenger Unabhängigkeitsvorschriften darf ein Wirtschaftsprüfer bei einem Abschluss, bei dessen Erstellung er mitgewirkt hat, nicht gleichzeitig die Rolle eines Abschlussprüfers wahrnehmen.
  • In diesem Sinne wenden wir uns mit unserem Angebot auch an Jahresabschlüsse erstellende Berufskollegen.

Freiwillige Abschlussprüfungen




In bestimmten Situationen (zB Aufnahme von Fremdmitteln, Wechsel in der Geschäftsführung), kann Ihnen ein bestätigter Abschluss die erforderliche Sicherheit geben.

Was unser Team sagt


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