Als passionierte Beratungsdienstleister setzen wir den nächsten Schritt in eine umfassendere Beratung:
Die Erweiterung unseres Leistungsspektrums um das Fachgebiet
- der Wirtschaftsprüfung!
- Dazu holen wir uns professionelle Unterstützung!
Mit der Gründung der neuen Gesellschaft und der Gewinnung des Spezialisten Mag. Robert Pieslinger als Geschäftsführer und Partner ist der erste Schritt getan.
Vorstellung des Geschäftsführers und neuen Teammitglieds Mag. Robert Pieslinger
Robert Pieslinger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit langjähriger Erfahrung. Er ist nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch gerichtlich beeideter Sachverständiger für Rechnungswesen einschließlich des Fachgebiets Unternehmensbewertung.
Erfahren Sie mehr zum Thema Unternehmensbewertung und beziehen Sie unser kostenloses Fact Sheet.
Seit seiner Schulzeit in der Handelsakademie beschäftigt er sich mit wirtschaftlichen Fragen und dem Rechnungswesen. Schon während des Studiums an der WU (Spezialgebiet Controlling) kommt er mit seinem künftigen Arbeitgeber, einem Prüfungsunternehmen in Kontakt.
Die berufliche Laufbahn führt ihn über internationale Prüfungsgesellschaften in Wien und Linz wieder zurück nach Wien. Hier war Robert Pieslinger jahrelang als Prüfungsleiter bei KPMG tätig.
Wirtschaftsprüfung warum, wozu?
Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers dienen ganz allgemein gesprochen in der Regel dazu, die Übereinstimmung einer finanziellen Darstellung mit einem bestimmten Regelwerk zu bestätigen.
Die Arbeit eines Wirtschaftsprüfers soll somit Sicherheit in Bezug auf geprüfte finanzielle Daten vermitteln.
Die wohl bekannteste Aufgabe ist die gesetzliche Abschlussprüfung, bei der ein Prüfungsurteil darüber abgegeben wird, ob
- der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und
- unter Beachtung der maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.
- Dieses Prüfungsurteil ist als „Bestätigungsvermerk“ bekannt.
Wer ist zur gesetzlichen Abschlussprüfung verpflichtet?
Der gesetzlichen Abschlussprüfung müssen sich
- Kapitalgesellschaften ab der Größenklasse \“mittelgroß\“(Kriterien sind mind. 5 M€U Bilanzsumme, 10 M€U Umsatz, und 50 Mitarbeiter, zwei der drei Benchmarks müssen überschritten sein) unterziehen.
- Dies gilt auch für (große) Vereine mit bestimmten Merkmalen sowie Privatstiftungen. Aktiengesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe prüfungspflichtig,
Wann ist eine freiwillige Prüfung zu empfehlen?
Zum Leistungsspektrum eines Wirtschaftsprüfers gehört aber nicht nur die gesetzliche Abschlussprüfung.
Es gibt Situationen, in denen eine freiwillige Prüfung im hohen Interesse des Unternehmens, der Geschäftsführung oder der Eigentümer des Unternehmens sein kann.
Wussten Sie, dass jeder Geschäftsführer gesetzlich zur Einrichtung eines Internen Kontrollsystems („IKS“) verpflichtet ist? Da sich ein Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Abschlussprüfung auch mit den Internen Kontrollen im Unternehmen auseinandersetzen muss, ist er der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Beurteilung des IKS geht.
Bei Änderungen in der rechtlichen Struktur von Unternehmen, wie Spaltungen, Verschmelzungen, Umwandlungen ist wiederum eine gesetzliche Prüfung für verschiedene Aspekte dieser Umgründungen durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen.
Ebenso erteilen Wirtschaftsprüfer Bestätigungen, die etwa von Förderstellen bei geförderten Projekten verlangt werden.
Wirtschaftsprüfer sind aufgrund ihrer Ausbildung auch ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Bilanzierung; und – wie in unserem Fall – auch für Unternehmensbewertung.
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Unser Angebot
Wenn Sie Bedarf an einer wirtschaftsprüferischen Leistung haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie
Mag. Robert Pieslinger
Geschäftsführer | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
robert.pieslinger@kps-partner.at