Gesellschaften & Stiftungen müssen seit 01.01.2018 ihre wirtschaftlichen Eigentümer melden. Dieses Verfahren dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wir haben hier dazu berichtet.
ACHTUNG: Mit 16.08.2018 werden vom Bundesministerium für Finanzen automationsunterstützte Zwangsstrafen an all jene Gesellschaften und Stiftungen, die noch nicht gemeldet haben, versandt! Die Zwangsstrafen können bis zu EUR 200.000 ausmachen!
Wir haben für Sie die wichtigsten FAQs zum wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG) hier zusammengefasst.
Sie haben noch keine Meldung durchgeführt? Gerne unterstützen wir Sie bei der Meldung an das Register!
Melden Sie sich jetzt und vermeiden Sie teure Zwangsstrafen.
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