Belegerteilungspflicht als neuer Geschäftszweig für Trickbetrüger
Trickbetrüger nutzen die Unsicherheit der Bevölkerung über die Steuerreform, um in ihre eigene Tasche zu wirtschaften. Die Wirtschaftskammer gab in einer Aussendung bekannt, dass unbekannte Personen mit täuschend echten Ausweisen und teilweise sogar Uniformen vor Geschäften Leute auffordern, Ihren Beleg für die gekaufte Ware vorzuweisen. Können diese der Aufforderung nicht nachkommen, werden Strafen von mindestens EUR 100,00 verhängt, die sofort bar zu begleichen sind.
Was bedeutet die Belegerteilungspflicht für Konsumenten?
Als Konsument wird man zwar dazu angehalten, den Beleg tatsächlich entgegenzunehmen und aufzubewahren, bis man ein Geschäftslokal verlässt, wartet tatsächlich ein Finanzpolizist vor der Türe, um Belege zu überprüfen, kann er aber keine Strafe für fehlende Belege vergeben. Sinn dieser Regelung ist einerseits, das Bewusstsein der Kunden für die Betrugsbekämpfung zu schärfen und sie zur Mitwirkung zu bewegen. Durch das Behalten des Beleges hilft der Konsument andererseits auch dem Unternehmer, die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung aufzuzeigen.
Woran erkennt man einen Finanzpolizisten?
Optisch erkennt man einen Finanzpolizisten leider nicht, denn er trägt keine Uniform. Somit bleibt einem zur Überprüfung nur der vorzuweisende Ausweis. Das Bundesministerium für Finanzen hat allerdings in einer Reaktion auf die Betrugsfälle bekannt gegeben, dass vorerst keine Belegkontrollen in Einkaufszentren oder vor Geschäftslokalen vorgesehen sind.
Was darf ein Finanzpolizist tun?
- Identitätsfeststellung
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Auskunftsrecht zur Erforschung von abgabenrechtlich relevanten Sachverhalten
Was muss ein Finanzpolizist tun?
- Unaufgefordertes Vorweisen eines Ausweises vor jeder Amtshandlung (gegebenenfalls durch Aufforderung)
- Belehrung zur
- Mitwirkungspflicht
- Verfahrensrechtliche Möglichkeiten und Rechtsfolgen
- Gesetzlichen Grundlage für die Kontrolle
Niemand darf Sie vor einem Geschäftslokal dazu auffordern, eine Strafe für einen fehlenden Beleg zu bezahlen! Sollten Sie als Unternehmer von dieser Problematik betroffen sein, stellt Ihnen die Wirtschaftskammer hier ein informatives Plakat zur Verfügung, dass zum Aushang in Ihren Geschäftsräumlichkeiten gedacht ist.