Die Hektarhöchstmenge ist die Menge, die pro Hektar geerntet werden darf.
Die Hektarhöchstmenge gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 beträgt für das Erntejahr 2015 10.800 kg Weintrauben oder 8.100 l Wein.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unsere Weinbau-Expertin Frau Magdalena Kallab gerne zur Verfügung!