Erhöhung der Beitragsgrundlage
Um sich eine spätere Nachzahlung der Sozialversicherung (liquiditätsmäßig) zu ersparen konnten Selbständige bislang nur freiwillige Einzahlungen auf ihr GSVG Konto tätigen. Ab 2016 gibt es erstmals die Möglichkeit auch die Bemessungsgrundlage der Pensions- und Krankenversicherung anzuheben um in einem Jahr mit hohen Einkünften aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit der Nachzahlung der Sozialversicherung vorzubeugen.
Monatliche Beitragszahlung
Auf Antrag ist es ab 2016 möglich von den quartalsmäßigen Zahlungen auf monatliche Beiträge zu wechseln. Durch die regelmäßigeren Beitragszahlungen kann die Liquidität der Unternehmen geschont werden.
Senkung der Mindestbeitragsgrundlage der Krankenversicherung
Die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung wird ab 2016 von jährlich EUR 724,02 auf 405,98 gesenkt. Daraus ergibt sich eine monatliche Belastung durch die Kranken vor allem für Kleinunternehmer und neu gegründete Unternehmen eine merkbare Entlastung.
Unterstützung für in Not geratene Selbständige
Das 2014 gestartete Pilotprojekt zur Überbrückung von Sozialversicherungszahlungen für unverschuldet in Not geratene Unternehmer wird zum Dauerrecht.