Die Erhöhung der Umsatzsteuer von 10% und 12% auf 13% hat in der Landwirtschaft unterschiedliche Auswirkungen.
Wir haben diese Auswirkungen der Steuerreform im Bereich Umsatzsteuer auf Ihre Branche zusammengefasst.
Umsatzsteuersätze alt:
Bisher gab es in der Landwirtschaft folgende Steuersätze:
- 20% regulärer Steuersatz
- 10% ermäßigter Steuersatz
- 12% besonderer Steuersatz für Weinbaubetriebe
Umsatzsteuer neu:
Ab 2016 gibt es folgende Umsatzsteuersätze:
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- 20% regulärer Steuersatz
- 10% ermäßigter Steuersatz für bestimmte Warengruppen wie zum Beispiel Lebensmitte
- 13% besonderer Steuersatz für den Weinbaubetrieb, Beherbergung, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz.
Wie wirken sich die neuen Steuersätze im Bereich der Landwirtschaft aus?
Die Umsatzsteuer in der Landwirtschaft unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Landwirten.
Landwirte die in der Umsatzsteuer pauschaliert sind und jene die in die Regelbesteuerung optiert haben.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nach der Steuerreform die Kalkulation der Preise in den Betrieben überdacht werden muss. Speziell die pauschalierten Landwirte trifft die Erhöhung der Steuersätze beim Einkauf besonders. Viele werden beim Einkauf ins benachbarte Ausland mit geringeren Umsatzsteuersätzen ausweichen. In Bayern liegt der Umsatzsteuersatz bei Saatgut beispielsweise bei 7%. Dieser Einkaufsvorteil fällt bei überschreiten der Erwerbschwelle von EUR 11.000.- beim Einkauf aus anderen EU Staaten weg. Dann ist eine UID Nummer zu beantragen und bei den Einkäufen vorzulegen.
In Österreich ist die Umsatzsteuer aus EU Erwerb entsprechend der österreichischen Rechtslage und somit in Höhe von 13% abzuführen. Der Steuervorteil ist somit weg und man hat wieder den erhöhten Einkaufspreis zu leisten.