Zeitgerecht überlegen – am 30.04.2022 ist es zu spät!
Allgemeines zum Optionsbetrieb in der Sozialversicherung der Bauern
Es gibt zwei Arten der Beitragsberechnung:
- Beiträge nach dem Einheitswert (findet grundsätzlich Anwendung).
- Beiträge nach dem steuerlichen Ergebnis (geht nur mit Optionsantrag).
1.Beiträge nach dem Einheitswert:
- Die anlässlich der Hauptfeststellung neu festgestellten Einheitswerte gelten sozialversicherungsrechtlich als Basis für die Höhe der Versicherungsbeiträge.
- Jedem Einheitswert ist eine Beitragsgrundlage zugeordnet, die für die Berechnung herangezogen wird.
2.Beiträge nach dem steuerlichen Ergebnis:
- Als Beitragsgrundlage dient im Normalfall das steuerliche landwirtschaftliche Ergebnis inklusive der Nebentätigkeiten.
- Der Beitragsgrundlage wird die Vorauszahlungen der Sozialversicherungsbeiträge hinzugerechnet.
- Das Ergebnis wird für die Berechnung der Beiträge herangezogen.
Grundvoraussetzung für einen Optionsantrag :
Um einen Optionsantrag stellen zu können, ist die steuerliche Gewinnermittlung in Form einer
- Teilpauschalierung,
- Einnahmen Ausgabenrechnung
- oder einer Bilanz notwendig.
Eine Vollpauschalierung nach dem Einheitswert ist nicht möglich.
Antrag zum Wechsel bis spätestens 30.4.2022
Um rückwirkend für 2021 noch eine Beitragsanpassung zu erwirken, ist der Wechsel in die Option bis spätestens 30.04.2022 zu stellen.
Ausstieg
Ein Ausstieg aus der Option ist nur beschränkt möglich:
- Wechsel der Bewirtschafter oder
- Wechsel der Bewirtschaftung.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung eines Optionsbetriebes gilt nur für den Versicherten selbst und nicht für den Betrieb. Für den Betrieb und die mittätigen Personen ist eine eigene Versicherung abzuschließen.
Hier gelangen Sie zu unserem Fristenkalender. So sind Sie immer aktuell über Termine und Fristen von Anträgen, anstehenden Steuerzahlungen und Veranstaltungen informiert.
Was wir für Sie tun können
Wenn Sie die Auswirkung eines Optionsantrages für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb vor berechnet haben wollen, wenden Sie sich bitte an Magdalena Kallab.
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