Seit Sommer 2016 kommt es vermehrt zu Betriebsprüfungen seitens des Finanzamtes, da Steuerpflichtige aufgrund einer speziellen EDV-Software zu Risikofällen erklärt werden. Dahinter steckt das sogenannte Predictive Analytics Competence Center, welche mithilfe einer eigenen Analysesoftware eine Wahrscheinlichkeit berechnet, ob ein Prüfungsfall eine Nachforderung von mehr als EUR 10.000,- ergibt. Wenn ja, liegt ein Risikofall vor, welcher von der Finanzbehörde im Rahmen einer Betriebsprüfung näher untersucht wird.
Welche Informationen erhält der Prüfer der Finanzbehörde?
Der Prüft erhält von der Analysesoftware Informationen darüber, welche Jahre Risikojahre darstellen, welche Prüfungsschwerpunkte und –handlungen gesetzt werden sollen und welche Kennzahlen in den Steuererklärungen besonders auffällig waren.
Zum Beispiel werden geringe Einkünfte im Hinblick auf Lebenserhaltungskosten oder Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Mitarbeitern (z.B. geringe Lohnsteuer im Verhältnis zum Personalaufwand, wenig Umsatz pro Mitarbeiter) analysiert.
Außerdem verfügt die Finanzverwaltung über einen eigenen Leitfaden, in welchem einerseits Risikobranchen definiert und andererseits mögliche und empfohlene Vorgehensweisen bei der Betriebsprüfung genannt werden. Derzeit gibt es Hinweise für folgende Risikobranchen:
- Hochbau
- Vorbereitende Baustellenarbeiten
- Großhandel
- Einzelhandel
- Transportwesen/Personenbeförderung
- Gastronomie
- Grundstücks- und Wohnungswesen
- Rechts- und Steuerberatung 🙂
- Unternehmensberatung
- Architekten- und Ingenieurbüros
- Gesundheitswesen/Fachärzte
Was muss ich nun aufgrund Predictive Analytics beachten?
Obwohl die Software und die rein mathematische Berechnung einer Wahrscheinlichkeit aufgrund der komplexen Unternehmensstrukturen derzeit noch nicht zu hohen Trefferquoten führen wird, haben die Finanzbeamten die Vorgaben zu beachten und müssen sich mit dem Predictive Analytics sowie dem BMF Leitfaden auseinandersetzen.
Aus diesem Grund setzen wir uns im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgrund Predictive Analytics mit den neuen Methoden auseinander und helfen an der Aufklärung auffälliger Themen.
Mit dem Wissen über die empfohlenen Vorgehensweisen können wir konstruktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten, uns gezielt vorbereiten und die Betriebsprüfungen beschleunigen. Bisher haben wir zwei Betriebsprüfungen nach diesem neuen Schema abgewickelt. In beiden Fällen gab es keine Nachzahlungen. 🙂
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