Termine: Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt sich ein Blick auf folgende Terminübersicht
Vorsteuerrückerstattung aus Nicht EU-Staaten Die Fallfrist für die Erstattung von Vorsteuerbeträgen des Jahres 2019 aus Drittstaaten endet bereits am 30.6.2020. Spätestens bis dahin müssen die Anträge für die betreffenden Länder …