Betriebsanlagengenehmigung: neue Erleichterung für Beherbergungsbetriebe
Durch eine neue Vereinfachung der Gewerbeordnung benötigen Beherbergungsbetriebe bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen keine Betriebsanlagengenehmigung mehr. Bisher mussten Hoteliers mit mehr als 10 Betten jedenfalls vor Beginn der Tätigkeit eine Betriebsanlagengenehmigung […]
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