Verlust der vorzeitigen Alterspension von geringfügig beschäftigten Gesellschaftern
Wir raten von einer Beschäftigung als geschäftsführender Gesellschafter mit einem Gehalt bis zur Geringfügigkeitsgrenze neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension ab: Erwirtschaftet die GmbH nämlich einen Gewinn, so wird dieser …
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