Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
Bis zu einem Jahresumsatz von Euro 100.000,- sind Umsatzsteuervoranmeldungen („UVA“) quartalsweise an das Finanzamt zu übermitteln. Die Voranmeldung für das erste Quartal 2015 ist am 15.05.2015 fällig. Mit der ersten …