COVID-19-Stundung von anfallenden Zins- und Ratenzahlungen – Entlastung für Verbraucher und Kleinstunternehmer
Mit der gesetzlich vorgesehenen COVID-19-Stundung stunden Banken im Zeitraum 1.4.2020 – 30.6.2020 anfallende Zins- und Ratenzahlungen. Die COVID-19-Stundung stellt eine weitere und sehr einfache Maßnahme zur liquiditätsmäßigen Entlastung für Verbraucher …