Umsatzsteuer: Immobilienleistungen weiterverrechnen
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bildet das ungekürzte Entgelt, weshalb weiterverrechnete Aufwendung wie Porti, Grundsteuer oder Personalaufwand nicht aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden sind. Diese Rechtsmeinung wurde […]
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