Voraussetzungen für eine strafbefreiende Wirkung gemäß § 29 FinStrG
Darlegung der Verfehlung |
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Welche Abgaben wurden wann verkürzt? Was genau ist passiert? Wie kam es zu der Abgabenverkürzung? |
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Offenlegung der bedeutsamen Umstände |
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Detaillierte Angaben zur Bemessungsgrundlage Die Behörde soll die verkürzten Abgaben ohne Nachforschungen festsetzen können Besonderheiten bei „geschätzten Selbstanzeigen\“ beachten |
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Schadensgutmachung |
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Achtung! Frist beachten und Liquidität planen! Selbstbemessungsabgaben: 1 Monat ab Selbstanzeige Veranlagungsabgaben: 1 Monat ab Bescheid Zahlungserleichterung bis 2 Jahre möglich |
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Rechtzeitigkeit |
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Es wurden zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt / keine Betretung auf frischer Tat Es liegt noch keine dem Täter bekannte Tatentdeckung vor. Es wurde noch nicht mit der Prüfung/Nachschau oder sonstigen Prüfungshandlung begonnen. |
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Täterbenennung |
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Wer hat die Abgabe verkürzt? Vorsicht bei Verbänden (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften): Gesellschaft und Geschäftsführer anführen |
Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Experten Mag. Manfred Kotlik.