Investitionen von Unternehmen werden durch staatlichen Zuschuss von 7% oder 14% gefördert.
Was genau ist geplant?
Es handelt sich um eine gestaffelte COVID-19 Investitionsprämie, die bar ausbezahlt wird.
- 14 % für Neuinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science
- 7 % für sonstige Neuinvestitionen
- Die Abwicklung der Förderung wird über das AWS laufen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Anträge für Investitionen zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 in
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
- abnutzbares Anlagevermögen
Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Was wird nicht gefördert?
- Klimaschädliche Investitionen
- Unbebaute Grundstücke
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- Aktivierte Eigenleistungen
- Investitionen, die nicht von Unternehmen getätigt werden
Aufgrund des Ausschlusses klimaschädlicher Investitionen vermuten wir, dass Anschaffungen von PKWs und LKWs mit Verbrennungsmotor von dieser Förderung ausgeschlossen sein werden.
Sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht ist, werden wir Sie informieren. Hier dazu der aktuelle Artikel.
Auf den Punkt gebracht:
Das Wirtschaftsministerium fördert Investitionen zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 mit einem Barzuschuss von 7 % oder 14 %. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das AWS (Austria Wirtschaftsservice). Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
KPS Tipp: Planen Sie Ihre Investitionen so, dass die Beschaffung zwischen dem 1.9.2020 und dem 28.2.2021 erfolgt.
Hier gelangen Sie zu unserem Fachbereich Förderung, Finanzierung und Forschungsprämie.
Sie wollen mehr erfahren? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren
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