Die wichtigsten Punkte zum beschlossenen steuerfreien Coronabonus 2021
Die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 wurde im Nationalrat beschlossen.
Maximale Höhe der möglichen Prämien
- Prämien oder Bonuszahlungen, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 an Arbeitnehmer*innen geleistet werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
Zeitplan der Auszahlung für Abgabenfreiheit
- Die Gewährung/Auszahlung muss bis Februar 2022 erfolgen, um die Abgabenfreiheit zu gewährleisten.
Auf welche Abgaben bezieht sich die Abgabenfreiheit
- Diese bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
Um welche Art der Prämien es sich handeln muss
Es muss sich um
- zusätzliche Zahlungen handeln,
- welche ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden
- und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Wichtig: Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
Fazit
Da die Personalabrechnungen 12/2021 bereits abgeschlossen oder zumindest in Arbeit sind, bleibt uns für die Abrechnung im Dezember 2021 nicht mehr viel Zeit.
Was wir für Sie tun können
Beabsichtigen Sie Ihren Mitarbeiter*innen eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Abrechnung 12/2021 enthalten sein soll, wenden Sie sich bitte ehestmöglich an uns.
Es besteht allenfalls die Möglichkeit die Prämien auch im Jänner oder Februar 2022 abzurechnen.
Bitte melden Sie sich bei Ihrem Personalmanagementteam – wir beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise für Ihren Betrieb.
Weitere Informationen zu Themen rund um Corona können Sie hier nachlesen.
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