Vergangenes Jahr haben wir Ihnen in unserem Artikel „Einarbeiten von Fenstertagen“ einen Überblick gegeben, was Einarbeiten bedeutet und welche Regeln dabei zu beachten sind.
Sieht weder der Kollektivvertrag noch eine Betriebsvereinbarung eine Ausweitung des Einarbeitungszeitraums vor, ergeben sich heuer folgende Termine, um frühestens mit dem Einarbeiten für Wochentage in Verbindung mit den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel 2022/2023 zu beginnen:
- ab 26. 9. 2022 für Samstag, den 24. 12. 2022
- ab 28. 9. 2022 für Dienstag, den 27. 12. 2022
- ab 29. 9. 2022 für Mittwoch, den 28. 12. 2022
- ab 30. 9. 2022 für Donnerstag, den 29. 12. 2022
- ab 1. 10. 2022 für Freitag, den 30. 12. 2022
- ab 3. 10. 2022 für Samstag, den 31. 12. 2022
- ab 4. 10. 2022 für Montag, den 2. 1. 2023
- ab 5. 10. 2022 für Dienstag, den 3. 1. 2023
- ab 6. 10. 2022 für Mittwoch, den 4. 1. 2023
- ab 7. 10. 2022 für Donnerstag, den 5. 1. 2023
- ab 10. 10. 2022 für Samstag, den 7. 1. 2023
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Personalmanagement-Team unter office@kps-partner.at oder +43 2236 506 220.
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